Bankwesen und Zahlungsverkehr

Ausstellung einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung für erbrachte Leistungen 

Wir stellen Ihnen als Kunden eine Rechnung oder eine gleichwertige Zahlungsaufforderung aus, wenn eine der folgenden Bedingungen für die Ausstellung einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung erfüllt ist:

  • die Leistung als erbracht bestätigt wurde, oder
  • die Bedingungen für die Ausstellung einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung ohne Bestätigung der erbrachten Leistung erfüllt sind.

Die Leistung gilt als erbracht, wenn wir einen Antrag auf Bestätigung der erbrachten Leistung stellen und Sie eine solche Bestätigung ausstellen, die bescheinigt, dass die Leistung erbracht wurde.

Das Verfahren zur Bestätigung der erbrachten Leistung ist in den für die Leistung geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt.

Die Bedingungen für die Ausstellung einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung ohne Bestätigung der erbrachten Leistung sind erfüllt, wenn Sie einen Antrag auf Bestätigung der erbrachten Leistung erhalten und die Frist zur Bestätigung der erbrachten Leistung nicht einhalten. Die Frist zur Bestätigung der erbrachten Leistung ist in den für die Leistung geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt. Im Hinblick auf die Ausstellung einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung hat das Versäumnis, der Leistungserbringung zu widersprechen, die gleiche Rechtswirkung, als hätten Sie als Kunde bestätigt, dass die Leistung erbracht wurde, was bedeutet, dass die Rechnung oder die gleichwertige Zahlungsaufforderung ausgestellt wird.

Mit der Ausstellung einer Rechnung erkennen Sie unwiderruflich an, dass wir alle unsere vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen in Bezug auf die Leistung erfüllt haben.

Fälligkeitsdatum der Rechnung oder der gleichwertigen Zahlungsaufforderung 

Sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, beträgt die standardmäßige Zahlungsfrist 15 (fünfzehn) Kalendertage ab dem Ausstellungsdatum der Rechnung oder der gleichwertigen Zahlungsaufforderung. Sie als Kunde sind verpflichtet, den auf der Rechnung oder der gleichwertigen Zahlungsaufforderung aufgeführten fälligen Betrag zu zahlen. Der fällige Betrag bezeichnet die Hauptsumme, die Sie innerhalb der vertraglichen oder gesetzlichen Zahlungsfrist zu zahlen haben, einschließlich der in der Rechnung oder der gleichwertigen Zahlungsaufforderung angegebenen geltenden Steuern, Abgaben, Gebühren oder Zuschläge.

Fällt der fünfzehnte Kalendertag ab dem Ausstellungsdatum einer Rechnung auf einen Bankfeiertag im Land, in dem der Schuldner registriert ist, wird das Fälligkeitsdatum auf den nächsten Werktag nach dem genannten fünfzehnten Tag verschoben und als solches auf der Rechnung als Fälligkeitsdatum angegeben.

Einspruch gegen die Rechnung für erbrachte Leistungen 

Sie als Kunde sind berechtigt, Einspruch gegen eine Rechnung oder die gleichwertige Zahlungsaufforderung zu erheben. Das Verfahren für den Einspruch gegen die Rechnung oder die gleichwertige Zahlungsaufforderung ist in diesen Bedingungen festgelegt.

Sie als Kunde haben das Recht, innerhalb von 7 (sieben) Kalendertagen, gerechnet ab dem nächsten Kalendertag nach dem Kalendertag, an dem Sie als Kunde die Rechnung oder die gleichwertige Zahlungsaufforderung erhalten haben, Einspruch gegen die Rechnung oder die gleichwertige Zahlungsaufforderung einzulegen.

Der Einspruch gegen die Rechnung oder die gleichwertige Zahlungsaufforderung muss schriftlich erfolgen.

Das Versäumnis, rechtzeitig Einspruch gegen eine Rechnung oder die gleichwertige Zahlungsaufforderung einzulegen, macht Sie für die vollständige Zahlung der Rechnung (fälliger Betrag) gemäß den Angaben auf der Rechnung haftbar.

Wir erachten einen Einspruch gegen die Rechnung oder die gleichwertige Zahlungsaufforderung als gültig, wenn die Rechnungsstellung oder die gleichwertige Zahlungsaufforderung:

  • Ihnen mehr als 7 (sieben) Tage nach dem Ausstellungsdatum zugestellt wird
  • nicht alle gesetzlich vorgeschriebenen Daten enthält, die uns als Aussteller der Rechnung (Gläubiger) identifizieren
  • alle gesetzlich vorgeschriebenen Daten enthält, die uns als Aussteller der Rechnung (Gläubiger) identifizieren, diese aber fehlerhaft sind
  • nicht alle gesetzlich vorgeschriebenen Daten enthält, die Sie als Kunden (Schuldner) identifizieren
  • alle gesetzlich vorgeschriebenen Daten enthält, die Sie als Kunden (Schuldner) identifizieren, diese aber fehlerhaft sind
  • ein falsches Fälligkeitsdatum enthält
  • sich nicht auf die erbrachte Leistung bezieht oder auf die Leistung, wenn die Bedingungen für die Ausstellung einer Rechnung oder der gleichwertigen Zahlungsaufforderung ohne Bestätigung der erbrachten Leistung erfüllt sind

Berechnungsfehler enthält

keine gesetzlich vorgeschriebenen Elemente enthält (einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Rechnungsnummer, Steuerberechnung, Steuerbefreiungen, falls zutreffend)

Einsprüche aus anderen Gründen gelten als ungültig und werden abgelehnt. Der Einspruch dagegen, ob die Leistung tatsächlich erbracht wurde, ist im Rechnungseinspruchsverfahren nicht zulässig, sondern im Verfahren zur Bestätigung der erbrachten Leistung; jeder derartige Einspruch gilt als objektiv verspätet und wird abgelehnt.

Sie als Kunde haben das Recht, einmalig und nur einmalig Einspruch gegen eine Rechnung oder die gleichwertige Zahlungsaufforderung einzulegen. Ein Einspruch gegen die Rechnung oder die gleichwertige Zahlungsaufforderung muss alle Gründe für den Einspruch enthalten. Zur Klarstellung: Sie können nicht mehrfach Einspruch gegen dieselbe Rechnung unter Angabe verschiedener Gründe einlegen.

Für jeden Einspruch, den wir gemäß diesen Bedingungen als gültig erachten, werden wir spätestens innerhalb von 7 (sieben) Kalendertagen, gerechnet ab dem nächsten Kalendertag nach dem Tag, an dem wir den Einspruch gegen die Rechnung erhalten haben, auf diesen Einspruch antworten.

Im Falle eines gültigen Einspruchs stellen wir eine Rechnungsstornierung für die beanstandete Rechnung aus, geben den Grund für die Stornierung auf der Rechnungsstornierung an, verweisen auf die beanstandete Rechnung und stellen Ihnen eine neue korrigierte Rechnung aus. Entsprechend liefern wir die Rechnungsstornierung und die korrigierte Rechnung sowie (soweit zutreffend) eine Aufstellung der korrigierten geltend gemachten Steuern (insbesondere USt), Abgaben, Gebühren oder Zuschläge, die in der Rechnungsstornierung angegeben sind.

Für den Fall, dass wir gesetzlich verpflichtet sind, von Ihnen eine schriftliche Erklärung zu erhalten, dass Sie die geltend gemachten anwendbaren Steuern (insbesondere USt), Abgaben, Gebühren oder Zuschläge, die in der Rechnungsstornierung angegeben sind, korrigiert haben, müssen Sie diese Erklärung schriftlich spätestens innerhalb von 7 (sieben) Kalendertagen, gerechnet ab dem nächsten Kalendertag nach dem Tag, an dem wir Ihnen die Rechnungsstornierung mit dieser Erklärung zugestellt haben, liefern. Wenn Sie die vorgenannte Erklärung nicht innerhalb der vorgenannten Frist abgeben, erklären Sie unwiderruflich, dass Sie die Erklärung so bestätigt haben, wie sie Ihnen an dem Tag zugestellt wurde, an dem sie uns hätte zugestellt werden müssen.

Sie haben das Recht, gegen eine korrigierte Rechnung Einspruch einzulegen, als handele es sich um die Originalrechnung.

Zahlung als grundlegende Leistungspflicht des Kunden 

Wir betrachten Ihre Zahlung einer unbestrittenen Rechnung oder der gleichwertigen Zahlungsaufforderung spätestens bis zum auf der Rechnung oder der gleichwertigen Zahlungsaufforderung angegebenen Fälligkeitsdatum als die grundlegende Vertragsleistung.

Wenn Sie eine unbestrittene Rechnung oder die gleichwertige Zahlungsaufforderung nicht vollständig bis zum Fälligkeitsdatum bezahlen, stimmen Sie ausdrücklich zu, dass Sie Ihre vertragliche Verpflichtung nicht erfüllt haben und dass die vorgenannte Nichterfüllung eine wesentliche Vertragsverletzung darstellt. Infolge der vorgenannten verspäteten Zahlung behalten wir uns das Recht vor, den Vertrag, unter dem die Rechnung oder die gleichwertige Zahlungsaufforderung ausgestellt wurde, zu kündigen.

Wir werden Sie mit einer schriftlichen Mahnung auf die Nichtzahlung hinweisen, die besagt, dass die Nichtzahlung einer unbestrittenen Rechnung oder Rechnungen oder eines ausstehenden überfälligen Betrags vorliegt, und Sie auffordern, Ihre vertragliche Zahlungsverpflichtung zu erfüllen, unter dem Vorbehalt der Kündigung des Vertrags, wenn Sie die in der vorgenannten Mahnung genannte Zahlungsverpflichtung nicht erfüllen.

Die Kündigung des Vertrags wegen Nichtzahlung schließt unsere Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung nicht aus.

Wenn wir den Vertrag wegen Ihres Zahlungsverzugs kündigen, können wir Ihnen eine Kündigungsgebühr bei Zahlungsverzug in Rechnung stellen. Die Kündigungsgebühr bei Zahlungsverzug kann je nach unseren Vertragsbedingungen bis zu 50 % (fünfzig Prozent) der gesamten ausstehenden Schulden, die Sie uns schulden, betragen, und Sie erklären sich bereit, diese Kündigungsgebühr innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach Ausstellung der Rechnung oder der gleichwertigen Zahlungsaufforderung für diese Gebühr zu zahlen. Die Nichtausstellung einer solchen Rechnung zum Zeitpunkt der Kündigung des Vertrags hindert uns nicht daran, eine Rechnung für diese Gebühr zu einem späteren Zeitpunkt auszustellen. Sie können gegen eine solche Rechnung nicht wie gegen eine Rechnung für erbrachte Leistungen Einspruch einlegen. Ob eine Kündigungsgebühr auf die Leistung anwendbar ist, wird im Vertrag festgelegt. Wenn der Vertrag keine Kündigungsgebühr regelt, ist eine Gebühr zulässig, wenn diese Bedingungen Bestandteil eines solchen Vertrags sind.

Die Kündigung wegen Zahlungsverzug berührt keine Vertragsbestimmung zur Beilegung von Streitigkeiten oder andere Vertragsbestimmungen, die auch nach der Kündigung fortgelten sollen, und hindert uns nicht daran, andere Gebühren oder Schadensersatzansprüche geltend zu machen, auf die wir vertraglich oder gesetzlich ein Recht haben. 

Anweisungen zur Zahlung von Rechnungen oder gleichwertigen Zahlungsaufforderungen 

Wenn Sie eine Rechnung oder die gleichwertige Zahlungsaufforderung von uns erhalten, sind Sie gesetzlich verpflichtet, diese bis zum darauf angegebenen Fälligkeitsdatum gemäß den auf der Rechnung oder der gleichwertigen Zahlungsaufforderung aufgeführten Anweisungen zu bezahlen oder gemäß dem in diesen Bedingungen festgelegten Verfahren Einspruch gegen die Rechnung oder die gleichwertige Zahlungsaufforderung einzulegen.

Wenn auf der Rechnung oder der gleichwertigen Zahlungsaufforderung kein Fälligkeitsdatum angegeben ist, sind Sie verpflichtet, gemäß den zwischen uns schriftlich vereinbarten Vertragsbedingungen zu zahlen. Wenn kein solcher schriftlicher Vertrag Zahlungsbedingungen festlegt, gelten diese Bedingungen.

Wir betrachten den Betrag als bis zum Fälligkeitsdatum bezahlt, wenn die Mittel spätestens am Fälligkeitsdatum auf unserem Bankkonto eingehen, und NICHT das Datum, an dem die Überweisung vom Zahler veranlasst wurde. Nach dem Fälligkeitsdatum eingegangene Zahlungen gelten als verspätete Zahlung und können mit Verzugszinsen belastet werden.

Banküberweisung

Bitte beachten Sie bei der Planung einer Zahlung an uns Folgendes:

Grenzüberschreitende oder internationale Zahlungen können mehrere Tage bis zum Abschluss (Eingang des Betrags auf unserem Bankkonto) benötigen.

Planen Sie die Zahlung im Voraus, um eine rechtzeitige Abwicklung zu ermöglichen.

Bankfeiertage in Ihrem Land können von den Bankfeiertagen in Kroatien abweichen, was sich auf die Zahlungsabwicklung auswirken kann.

Nur wenn die Informationen NICHT auf der Rechnung oder der gleichwertigen Zahlungsaufforderung aufgeführt sind, folgen Sie bitte den in diesen Anweisungen dargelegten Anweisungen; andernfalls folgen Sie den Anweisungen auf der Rechnung.

Alle unsere Rechnungen oder gleichwertigen Zahlungsaufforderungen enthalten normalerweise Zahlungsanweisungen. Bitte lesen Sie diese sorgfältig und befolgen Sie sie. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie die auf der erhaltenen Rechnung aufgeführten Anweisungen befolgen sollen, kontaktieren Sie uns bitte.

Verwenden Sie bei der Bezahlung einer Rechnung bitte unseren Kurznamen in kroatischer Sprache wie folgt: NOKUMO SERVICES d.o.o. als Name des Zahlungsempfängers (Gläubiger oder Empfänger). Bitte beachten Sie, dass die Verwendung jeder anderen Form (z. B. falsch geschrieben oder abgekürzt) unseres Firmennamens, unserer Adresse oder anderer Gründungsdaten zu einer fehlgeschlagenen Verarbeitung der Banküberweisung führen, eine Verzögerung bei der Zuordnung von Mitteln zu unserem Konto verursachen oder sogar zur Rücksendung der Überweisung auf Ihr Konto führen kann. Sie sind dafür verantwortlich, unsere Angaben wie angegeben präzise zu verwenden.

Die meisten Banken verlangen die Angabe zusätzlicher Zahlungsdetails wie einer Zahlungsbeschreibung. Verwenden Sie unter der Zahlungsbeschreibung den Namen des Dokuments (z. B. Rechnung, Zahlungsaufforderung, Angebot oder ähnliches) mit seiner eindeutigen Kennung (z. B. Rechnungsnummer, Angebotsnummer oder ähnliches).

Die meisten Banken begrüßen und einige verlangen vom Zahler die Angabe eines Zahlungszweckcodes, abhängig von der Art der Transaktion. Zweckcodes sind nach dem ISO 20022-Standard standardisiert. Wann immer möglich, geben wir den bevorzugten Zweckcode an, der bei Zahlungen der Rechnung zu verwenden ist; es liegt jedoch in Ihrer Verantwortung, sicherzustellen, dass der korrekte Zweckcode verwendet wird.

Einige Banken verlangen von unseren Kunden möglicherweise zusätzliche Unternehmensdetails des Zahlungsempfängers (uns), um die Banküberweisung erfolgreich abzuwickeln. Wenn Sie solche Angaben benötigen, besuchen Sie bitte unsere Webressource zu unseren Gründungsdetails.

Einige Banken verlangen von unseren Kunden möglicherweise zusätzliche Angaben zu Zahlungsgründen und fordern Zahler auf, Kopien der Zahlungsgrundlage (z. B. Rechnung oder gleichwertige Zahlungsaufforderung) vorzulegen. Es ist Ihre Pflicht, zu prüfen, ob Ihre Bank dies verlangt, und die Dokumentation bereit zu halten, damit die Zahlung rechtzeitig abgewickelt werden kann.

Bankinformationen 

Für die Abwicklung Ihrer grenzüberschreitenden oder internationalen Zahlung an uns benötigen Sie möglicherweise unsere Bankinformationen: 

Vollständiger Bankname (Kroatisch)

PRIVREDNA BANKA ZAGREB - DIONIČKO DRUŠTVO 

Kurzname der Bank (Kroatisch)

Privredna banka Zagreb d.d. 

Vollständiger Bankname (Englisch) 

PRIVREDNA BANKA ZAGREB P.L.C. 

Vollständiger Bankname (Deutsch) 

PRIVREDNA BANKA ZAGREB A.G. 

Hauptsitz der Bank – Stadt

ZAGREB 

Hauptsitz der Bank – Straße und Hausnummer

Radnička cesta 50 

Bezirk der Bankregistrierung

GRAD ZAGREB 

Land der Bankregistrierung

Republic of Croatia 

Persönliche Identifikationsnummer der Bank (PIN/OIB)

02535697732 

SWIFT / BIC 

PBZGHR2X 

IBAN 

HR5923400091111320795 

Wenn Sie diese Informationen überprüfen möchten, können Sie dies im Handelsregister der Republik Kroatien tun. 

Informationen zur Bankfiliale 

Einige Überweisungsaufträge oder Banken verlangen von Ihnen die Eingabe zusätzlicher Informationen über unsere Bankfiliale. Bitte verwenden Sie die folgenden Angaben zur Bankfiliale: 

Vollständiger Filialname (Kroatisch)

PRIVREDNA BANKA ZAGREB-dioničko društvo Podružnica 07-ZAGREB 

Kurzname der Filiale (Kroatisch)

Privredna banka Zagreb d.d. Podružnica 07-ZAGREB 

Stadt des Hauptsitzes

Zagreb 

Straße und Hausnummer

Radnička 42 

Bezirk der Registrierung

Grad Zagreb 

Wenn Sie diese Informationen überprüfen möchten, können Sie dies im Handelsregister der Republik Kroatien tun.

Kostenoptionen für Banküberweisungen 

Wenn Sie sich nicht sicher sind, wer die Transaktionskosten tragen soll, beachten Sie bitte die Zahlungsanweisungen auf der Rechnung. Wenn auf der Rechnung keine Kostenoptionen für Banküberweisungen angegeben sind, folgen Sie bitte den unten aufgeführten Anweisungen: 

Überweisungsart

Transaktionskosten

SEPA-Überweisung (EUR)

SLEV (SHA) – geteilte Kosten, einzige zulässige Kostenoption bei SEPA 

Überweisungen aus der EU in Währungen, die nicht EUR sind 

SHAR (SHA) – geteilte Kosten 

Überweisungen von außerhalb der EU, unabhängig von der verwendeten Währung 

DEBT (OUR) – zu Lasten des Zahlungsempfängers / Auftraggebers 

Bitte verwenden Sie die entsprechende Kostenoption und klären Sie diese mit Ihrer Bank. 

Anwendbares Recht und Gerichtsstand 

Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist das Recht der Republik Kroatien anwendbar.